Verlängerung

Die Lizenzen PPL(A) oder LAPL(A) gelten unbefristet, beinhalten aber unterschiedliche Berechtigungen (SEP, TMG, MEP …) die ebenfalls gültig sein müssen.

Im Falle von SEP (Single Engine Piston) oder TMG (Touring Motor Glider) beträgt die Gültigkeitsperiode 24 Monate.

Um deine SEP- oder TMG-Berechtigung im PPL(A) zu verlängern benötigst du:

  • innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung (Proficiency Check) mit einem Prüfer, oder

  • innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung mindestens zwölf Flugstunden, davon sechs Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot, dazu noch zwölf Starts und zwölf Landungen sowie einen Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer.

In der Lizenz LAPL(A) ist kein Ablaufdatum für die Berechtigung SEP vermerkt.

Innerhalb der vergangenen 24 Monate müssen 12 Flugstunden sowie 12 Starts und Landungen als PIC und eine Auffrischungsschulung von mindestens 1 Flugstunde absolviert werden.

Der Nachweis ist über das Flugbuch zu führen. Die Grenzen hierfür sind stichtaggenau! Stichtaggenau bedeutet, dass an dem Tag, an dem der Scheininhaber einen Flug als PIC durchführen möchte, im Flugbuch auf den Tag genau 24 Monate zurück betrachtet die oben genannten Bedingungen erfüllt sein müssen.

Ist dies nicht der Fall, dann ist entweder:

  • eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer abzulegen, oder

  • die fehlenden Flugzeiten oder Starts und Landungen in Begleitung oder unter Aufsicht eines Lehrberechtigten zu absolvieren (Flugauftrag).

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