Werdegang zum Privatpiloten PPL(A) oder Leichtflugzeugpiloten LAPL(A)

Diese Lizenzen berechtigen zu nicht gewerbsmäßigen Flügen auf einmotorigen Landflugzeugen.

Ein Flugschüler muss vor seinem ersten Alleinflug mindestens 16 Jahre alt sein. Frühestens mit 17 Jahren kann der PPL ausgestellt werden.

Um die Flugzeuge des Flugsportvereines Stockerau für die PPL-Ausbildung nutzen zu können ist eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich. Dafür muss ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden - diesen bitte ausfüllen und ausdrucken.

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Infos: www.fto2000.eu